Warum Stecklinge?
Finde heraus warum unsere Stecklinge die richtige Wahl sind.
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Cannabissamen und Stecklinge gelten gemäß § 1 Nr. 6 und § 4 KCanG als Vermehrungsmaterial und dürfen in Deutschland legal verkauft sowie an Endverbraucher und Anbauvereinigungen abgegeben werden.
Der daraus resultierende Anbau ist ausschließlich für den Eigenbedarf gestattet und muss den Vorgaben des KCanG entsprechen.
Unsere Produkte dürfen ausschließlich für den legalen Eigenanbau nach § 9 KCanG verwendet werden.
Die Weitergabe an Minderjährige ist strengstens untersagt.
Falls du Fragen zum Thema Cannabis oder Bedenken bezüglich des Konsums hast, kannst du dich an folgende professionelle Beratungsstellen wenden:
Sucht- und Drogenberatung: dhs.de
Therapieladen Berlin: therapieladen.de
BzGA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: drugcom.de
Durch die Beachtung dieser Vorschriften stellen wir sicher, dass der Handel und die Nutzung unserer Produkte gesetzeskonform erfolgen und unsere Kunden bestmöglich informiert sind.
Das geltende Recht verbietet jegliche Werbung für Cannabisprodukte. Daher dürfen wir keine werblichen Aussagen oder Marketingmaßnahmen durchführen, die den Konsum fördern könnten.